Innengefe aus Glas (wie Ampullen oder Kapseln), die nur fr die Verwendung in Sterilisationsgerten vorgesehen sind, drfen, wenn sie weniger als 30 ml Ethylenoxid je Innenverpackung und hchstens 300 ml je Auenverpackung enthalten, unabhngig von der Angabe "E0" in Spalte 7b der Gefahrgutliste nach den Vorschriften des Kapitels 3.5 befrdert werden, vorausgesetzt:

.1 nach dem Befllen wurde fr jedes Innengef aus Glas die Dichtheit festgestellt: Das Innengef aus Glas wird in ein Heiwasserbad mit einer Temperatur und fr eine Dauer eingesetzt, die ausreichend sind, um sicherzustellen, dass ein Innendruck erreicht wird, der dem Dampfdruck von Ethylenoxid bei 55 C entspricht. Innengefe aus Glas, die bei dieser Prfung Anzeichen fr eine Undichtheit, eine Verformung oder einen anderen Mangel liefern, drfen nicht nach dieser Sondervorschrift befrdert werden;

.2 zustzlich zu der in Abschnitt 3.5.2 vorgeschriebenen Verpackung wird jedes Innengef aus Glas in einen dichten Kunststoffsack eingesetzt, der mit Ethylenoxid vertrglich und in der Lage ist, den Inhalt im Fall eines Bruchs oder einer Undichtheit des Innengefes aus Glas aufzunehmen, und 

.3 jedes Innengef aus Glas ist durch Mittel (z. B. Schutzhlsen oder Polsterung) geschtzt, die ein Durchstoen des Kunststoffsackes im Fall einer Beschdigung der Verpackung (z. B. durch Zerdrcken) verhindern.